Allgemeine Geschäftsbedingungen (“AGB“) von YogaRaum Rosenheim, Schule für Kundalini Yoga und Hatha Yoga, Klepperstr. 19, 83026 Rosenheim. Diese AGB gelten für jegliche Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote von YogaRaum Rosenheim unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.
1. Angeobte von YogaRaum Rosenheim
1) Die Teilnehmerverträge (FlatRate) sind Nutzungsverträge mit einer vertraglich vereinbarten Grundlaufzeit, die das Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages zur Nutzung des im Nutzungsvertrag näher definierten Kursangebotes von YogaRaum Rosenheim berechtigen. Sie sind zum Ende der vertraglichen Laufzeit kündbar oder verlängern sich mangels Kündigung automatisch.
2) Mehrfachkarten berechtigen den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen; 10er Karte: 10 Einheiten innherhalb 3 Monate bzw. 6 Monate. Eine Kündigung ist nicht möglich.
3) Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot von Yogaraum Rosenheim enthalten sind wie z.B. Einzelstunden, Workshops etc. Die Vergütungen richten sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif.
4) Einzelangebote müssen bei nicht Inanspruchnahme spätestens 24 Stunden vorher via email abgesagt werden, sonst wird der volle Tarif fällig. Workshops müssen eine Woche vor Beginn abgesagt werden, sonst werden 100% des veranschlagten Tarifs fällig. Bei Krankheit wird unter Vorlage eines Attest ein Gutschein über den Betrag ausgestellt. Belege für in Anspruch genommene Kurse/WS/Einzelsitzungen sind am Tage der in Anspruch genommenen Leistung anzufordern und werden nachträglich nicht mehr ausgestellt.
2. Nutzungsberechtigung, Nutzungsgebühr
1) Nutzungsberechtigter ist ausschließlich die im Vertrag als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person. Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar.
2) Der Vertragspartner verpflichtet sich, Monatsbeiträge in vereinbarter Höhe für die Dauer der Mitgliedschaft via Lastschriftverfahren zu zahlen. Anfallende Rückbuchungsgebühren bei nicht ausreichender Kontodeckung fallen zu Lasten des Nutzers an.
3) Bei der monatlichen Flat Rate kann jeweils mit einer 1wöchigen schriftlichen Vorlaufzeit alle drei Monate ein upoder downgrade vorgenommen werden.
4) YogaRaumRosenheim ist berechtigt, die Preise für die Kursangebote moderat und unter vorheriger Ankündigung zu ändern.
5) Alle Preise beinhalten die gesetzl. MwSt von 19%. Im Falle einer Änderung der gesetzl. Umsatzsteuer, ist YRR berechtigt diese Erhöhung vom Nutzer zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.
3. Beginn und Ende der Mitgliedschaft / Kündigung
Die Nutzungsverträge (YogaFlatRate) § 1 Abs 1, werden nach Verbeinbarung für eine unkündbare Grundlaufzeit von 3 Monaten geschlossen. Der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit beginnt mit dem im Vertrag als Vertragsbeginn genannten Datum. Beispiel: Wird bei einer Grundlaufzeit von 3 Monaten der 17.03.2012 als Vertragsbeginn vereinbart, so endet die Grundlaufzeit mit Ablauf des 16.06.2012. Wird der Vertrag nicht spätestens 2 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt dh. am 16.4.2012 = Eingangsdatum der schriftlichen Kündiung bei YogaRaum Rosenheim, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 3 Monate bis 16.09 usw.
4. Vorübergehendes Ruhen des Nutzungsvertrages (YogaFlatRate)
1) Eine Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärtzlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Nutzers über einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt möglich. Die Ruhezeit beträgt mind. einen vollen Vertragsmonat, max jedoch drei volle Vertragsmonate. Beginn und Dauer der Ruhezeit ist YogaRaum Rosenheim durch schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt zu geben. Rückwirkende Ruhezeiten sind nicht möglich.
5. Vertragliche Änderung, Öffnungszeiten, Ausfall, Ferien
1)Yogaraum Rosenheim ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffungszeiten in einer für den Nutzer vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen. Fällt aufgrund von Krankheit oder Schulungsmaßnahmen der Kursleitung ein wöchentlicher Kurs bzw. ganze Kurswochen aus, können diese in einem der anderen Kursangebote oder zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. ( Frist 3 Monate)
2) Die Ferien richten sich i.d.R. nach den gesetzlichen Schulferien und werden durch Aushang bekannt gegeben. An gesetzlichen Sonn- u. Feiertagen hat die Schule geschlossen.
3) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten Änderung (5.1,5.2) das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung der Nutzungsbühr zu verlangen.
6. Haftung, Gesundheitszustand des Teilnehmers.
1. Die Nutzungs von Kursangeboten erfolgt im übrigen auf eigene Gefahr der Teilnehmer. Für die von den Teilnehmern mitgebrachten Gegenstände u. Garderobe übernimmt YogaRaum Rosenheim keine Haftung.
2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Kursangebote von YogaRaum Rosenheim nur zu nutzen, wenn keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der Teilnehmer diese vorab mit der Kursleitung klären.
7. Rechtswirksamtkeit der AGB:
1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
2) Auf aktuelle Versionen der AGB wird der Teilnehmer via Email hingewiesen. Dieser hat das Recht, der neuen Version innerhalb von sechs Wochen zu widersprechen. Die vorliegende AGB gelten mit Wirkung vom 14. März 2017 bis auf weiteres.