Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von YogaRaum Rosenheim, Klepperstr 19, 83026 Rosenheim.
Diese AGB gelten für jegliche Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote von YogaRaum Rosenheim,
unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art Ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen
Verträgen etwas anderes ergibt.
1. Die Angebote von Yogaraum Rosenheim
a) Die Mitgliederverträge (YogaFlat) sind Nutzungsverträge mit einer vertraglich vereinbarten Grundlaufzeit,
die das Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages zur Nutzung des im Nutzungsvertrag
definierten Kursangebotes vom YogaRaum Rosenheim berechtigt. Sie sind zum Ende der vertraglichen
Laufzeit kündbar oder verlängern sich mangels Kündigung automatisch.
b) Mehrfachkarten berechtigen den
Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen: 10er Karten: 10 Einheiten einer YogaTradition
(Yin-, Vinyasa-, Kundalini Yoga) innerhalb 3 Monate bzw. 6 Monate ab Vertragsbeginn. Eine Kündigung ist
nicht möglich.
c) Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im
allgemeinen Nutzungsangebot von YogaRaum Rosenheim enthalten sind (Einzelstunden, Workshops,
Yogareisen etc.) Die Vergütungen richten sich nach dem jeweiligen vereinbarten Tarif.
d) Einzelstunden müssen bei nicht Inanspruchnahme bis 2 Tage vorher via Email abgesagt werden, sonst
wird der volle Tarif fällig. Workshops müssen bis zwei Wochen vor Beginn abgesagt werden, sonst werden
80% des veranschlagten Tarifs fällig, bis 1 Woche 100%. Bei Krankheit wird unter Vorlage eines Attest ein
Gutschein über den Betrag ausgestellt. Belege für in Anspruch genommene Kurse/WS/Einzelsitzungen etc.
sind am Tage der in Anspruch genommenen Leistung anzufordern und werden nachträglich nicht mehr
ausgestellt.
e) Wird ein Kurs gebucht, muss dieser am Vortag bis 12 Uhr schriftlich via Email abgesagt
werden, sonst gilt dieser als gebucht.
2. Nutzungsberechtigung/Nutzungsgebühr
1)Nutzungsberechtigter ist ausschließlich die im Vertrag als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person.
Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. 2) Der Vertragspartner verpflichtet sich, Monatsbeiträge in
vereinbarter Höhe für die Dauer der Mitgliedschaft via Lastschriftverfahren (SEPA) zu zahlen. Anfallende
Rückbuchungsgebühren bei nicht ausreichender Kontodeckung fallen zu Lasten des Nutzer an.
3) Bei der monatlichen Yogaflat kann jeweils mit einer 1wöchigen schriftlichen Vorlaufzeit alle drei Monate
ein up – oder downgrade vorgenommen werden. Ferienzeiten sind in den Preisen der Yogaflats inkludiert.
4) YogaRaum Rosenheim ist berechtigt, die Preise für die Kursangebote moderat und unter vorheriger
Ankündigung zu ändern und zu erhöhen. Eine Kündigung ist dadurch ausgeschlossen.
3. Beginn und Ende der Mitgliedschaft/Kündigung
1) Die Nutzungsverträge (YogaFlat) § 1 Abs. 1, werden nach Vereinbarung für eine unkündbare
Grundlaufzeit von 3 Monaten geschlossen. Der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit beginnt mit dem im
Vertrag als Vertragsbeginn genannten Datum. Beispiel: Wird bei einer Grundlaufzeit von 3 Monaten der
17.3.2020 als Vertragsbeginn vereinbart, so endet die Grundlaufzeit mit Ablauf des 16.6.2020. Wird der
Vertrag nicht spätestens 2 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt d.h. Am 16.4.2020 = Zugang
der schriftlichen Kündigung mit Unterschrift im Empfangsbereich von YogaRaum Rosenheim, verlängert sich
der Vertrag automatisch um weitere 3 Monate. Die Ferienzeiten sind in den Yogaflats preislich inkludiert.
4. Vorübergehendes Ruhen des Nutzungsvertrages (Stempelkarten und YogaFlatRates)
1) Eine Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attests, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des
Nutzers über einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt möglich. Die Ruhezeit beträgt mind. einen vollen
Vertragsmonat, max. jedoch drei volle Vertragsmonate bei den Yogaflats. 10er Karten können nur ab Vorlage
eines Attest bis max. 3 Monate pausiert werden. Kurse die wegen Krankheit nicht in Anspruch genommen
werden, verfallen ohne die Vorlage eines Attests binnen 1 Woche. Beginn und Dauer der Ruhezeit ist
YogaRaum Rosenheim durch schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt zu geben. Rückwirkende
Ruhezeiten sind nicht möglich.
5. Vertragliche Änderungen, Öffnungszeiten, Ausfall, Ferien
Yogaraum Rosenheim ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse
und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Nutzer vertretbaren Weise zu ändern
oder davon abzuweichen, das gilt auch für unsere Online Kurse via ZOOM.
Fällt aufgrund von Krankheit oder Schulungsmaßnahmen der Kursleitung ein wöchentlicher Kurs bzw. ganze
Kurswochen aus, können diese versäumten Kursstunden in einem der anderen Kurs oder zu einem späteren
Zeitpunkt nachgeholt werden. (Frist 1 Monat).
6. Haftung, Gesundheitszustand des Teilnehmers
1. Die Nutzung von Kursangeboten erfolgt im übrigen auf eigene Gefahr der Teilnehmer. Für die von den
Teilnehmern mitgebrachten Gegenstände u. Garderobe wird keine Haftung übernommen.
2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Kursangebote nur zu nutzen, wenn keine medizinischen Bedenken
bestehen. In Zweifelsfälle wird der Teilnehmer diese vorab schriftlich kund tun (Kontaktformular).
7. Rechtswirksamkeit der AGB
1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der
sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
2) Auf aktuelle Version der AGB wird der Teilnehmer via Email hingewiesen. Dieser hat das Recht, der neuen
Version innerhalb von 2 Wochen zu widersprechen. Die vorliegenden AGB gelten mit Wirkung von 01.07.2023